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Wer sich nicht für eine Rechtsform entscheidet, bekommt eine zugeteilt

Ein Handschlag, ein gemeinsamer Auftrag, und plötzlich haften Sie womöglich mit Ihrem Privatvermögen.

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Blog · Apollon · Freitag, 16. Oktober 2026

Stellen Sie sich vor, Sie sitzen mit einem befreundeten Unternehmer zusammen.

Ein spannender Auftrag liegt auf dem Tisch. Für einen allein ist er zu groß. Gemeinsam wäre er wunderbar zu bewältigen.

Also sagt einer diesen herrlichen Satz:

„Komm, das machen wir zusammen!“

Handschlag. Begeisterung. Aufbruch.

Ich liebe solche Momente! Wenn Unternehmer Möglichkeiten erkennen und gemeinsam etwas bewegen wollen.

Und jetzt kommt die Überraschung:

Es kann sein, dass Sie gerade eine Gesellschaft gegründet haben.

Ganz ohne Notar. Ohne Gründungsformular. Ohne feierliche Unterschrift.

Und womöglich mit einer Haftung, über die Sie bisher überhaupt keine Gedanken verloren haben.

Willkommen in der wunderbaren Welt der Rechtsformen. 😉

Sie haben nichts gegründet. Sie haben nur zusammengearbeitet.

„Aber wir haben doch gar keine Gesellschaft!“

Diesen Satz höre ich immer wieder.

Doch entscheidend ist, was Unternehmer tatsächlich miteinander vereinbaren und gemeinsam tun.

In Deutschland kann daraus eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) entstehen, in Österreich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR).

In beiden Ländern kann eine solche Gesellschaft ohne schriftlichen Vertrag entstehen, wenn sich die Beteiligten rechtlich verbindlich zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen. Die bloße Zusammenarbeit allein genügt dafür noch nicht.

Und genau hier wird es interessant.

Wer haftet, wenn etwas schiefgeht?

Zwei Unternehmer übernehmen gemeinsam einen Auftrag.

Einer bringt den Kunden, der andere sein Fachwissen. Gemeinsam erstellen sie ein Angebot und versprechen ein Ergebnis.

Alles läuft wunderbar.

Bis ein Schaden entsteht.

Plötzlich stehen 80.000 Euro im Raum.

Und die Frage lautet:

Wer bezahlt?

Bei einer rechtsfähigen deutschen GbR haften die Gesellschafter für Gesellschaftsverbindlichkeiten grundsätzlich persönlich und gesamtschuldnerisch. In Österreich können die Gesellschafter einer GesbR für gesellschaftsbezogene Verbindlichkeiten ebenfalls persönlich, unbeschränkt und solidarisch haften.

Das bedeutet: Besteht eine solche gemeinsame Haftung, kann ein Gläubiger grundsätzlich die gesamte berechtigte Forderung bei einem einzigen Beteiligten geltend machen.

Ob dieser sich anschließend bei seinem Partner einen Anteil zurückholen kann, ist eine andere Frage.

Aus einem freundschaftlichen Handschlag kann also eine Verantwortung entstehen, die bis ins Privatvermögen reicht.

Die rechtlichen Einzelheiten unterscheiden sich zwischen Deutschland und Österreich. So kann die deutsche GbR seit 2024 rechtsfähig sein und sich als eGbR registrieren lassen, während die österreichische GesbR keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt.

Und jetzt kommt meine Lieblingsfrage

Was wollen Sie eigentlich erreichen?

Ich beschäftige mich seit vielen Jahren mit Vereinen, Gesellschaften und europäischen Unternehmensstrukturen.

Und ich erlebe immer wieder, dass Unternehmer mit einer fertigen Rechtsform zu mir kommen.

„Ich brauche eine GmbH.“

„Wir wollen einen Verein.“

„Ist eine Holding sinnvoll?“

„Wie funktioniert eine EWIV?“

Alles interessante Fragen.

Aber ich möchte zuerst etwas anderes wissen:

Was wollen Sie unternehmerisch wirklich ermöglichen?

Größere Aufträge übernehmen?

Mit anderen Unternehmern Ressourcen verbinden?

Investitionen ermöglichen?

Vermögen langfristig erhalten?

Über Ländergrenzen hinweg zusammenarbeiten?

Sehen Sie, jetzt wird es spannend!

Denn plötzlich sprechen wir über Ihre Zukunft und darüber, was Sie wirklich gestalten wollen.

Zuerst das Ziel. Dann die Struktur. Dann das Werkzeug.

Manchmal genügt eine klare Kooperationsvereinbarung. Manchmal braucht es eine Gesellschaft. Manchmal ist ein Verein der passende Rahmen. Und bei grenzüberschreitenden Vorhaben kann eine Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) interessant werden.

Welche Struktur tatsächlich passt, hängt vom Vorhaben und seinen rechtlichen Voraussetzungen ab.

Vier Fragen, die sich jeder Unternehmer stellen sollte

Bevor Sie gemeinsam mit anderen ein Projekt beginnen, klären Sie:

  1. Was wollen wir gemeinsam erreichen? Einen einzelnen Auftrag oder eine langfristige Zusammenarbeit?
  2. Wer trägt welche Verantwortung? Wer entscheidet, wer unterschreibt und wer haftet wofür?
  3. Wie fließt das Geld? Wer rechnet ab, wer erhält Zahlungen und wie werden Kosten verteilt?
  4. Was passiert bei Veränderungen? Wenn jemand ausscheidet, ein neuer Partner dazukommt oder das Projekt wächst?

Vier Fragen, die viel Klarheit schaffen.

Und manchmal bereits zeigen, dass die bisher angedachte Struktur überhaupt nicht zu den eigentlichen Zielen passt.

Vielleicht liegt Ihre größte Chance genau dort, wo Sie bisher nicht gesucht haben.

Wissen Sie, was ich an meiner Arbeit besonders liebe?

Diesen Moment, wenn ein Unternehmer im Gespräch plötzlich innehält.

Wenn aus „Das geht bei uns so nicht“ ein erstauntes „Moment mal, wie würde das denn funktionieren?“ wird.

Wenn Möglichkeiten sichtbar werden, die vorher niemand auf dem Schirm hatte.

Genau dort beginnt für mich Unternehmerentwicklung.

Ich möchte Ihnen keine Rechtsform verkaufen.

Ich möchte mit Ihnen herausfinden, was Sie wirklich erreichen wollen, und welche Wege sich dafür eröffnen.

Lassen Sie uns über Ihre Möglichkeiten sprechen.

Sie arbeiten bereits mit anderen Unternehmern zusammen? Sie möchten Ihre bestehende Struktur weiterentwickeln oder ein neues Vorhaben verwirklichen?

Dann beginnen wir mit einer persönlichen APOLLON-Erstberatung.

Sie bringen Ihre Fragen, Ihre Ziele und Ihre Vision mit.

Ich bringe meine Erfahrung, meinen Blick für Zusammenhänge und meine Begeisterung für unternehmerische Möglichkeiten mit.

Und dann schauen wir, wie weit Ihr unternehmerischer Horizont tatsächlich reicht.

Jetzt APOLLON kontaktieren und Erstberatung anfragen →

APOLLON: Wir entwickeln Unternehmer, damit ihre Unternehmen wachsen können.

Zuerst das Ziel. Dann die Struktur. Dann das Werkzeug.

Rechtliche Grundlagen

Deutschland: § 705 BGB und § 721 BGB

Österreich: § 1175 ABGB

Die rechtliche Einordnung einer Zusammenarbeit hängt von den konkreten Vereinbarungen und tatsächlichen Umständen ab.

Kein fertiger Plan nötig

Ein Gespräch.

Sie erzählen, wo Sie stehen. Wir schauen gemeinsam darauf, was bereits da ist und was daraus entstehen kann.

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