Stand: 24. August 2026
Die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung ist eine EU-Rechtsform aus dem Jahr 1985. Mindestens zwei Mitglieder müssen aus verschiedenen Mitgliedstaaten kommen. Sie ist rechtsfähig, braucht kein Mindestkapital und darf keinen Gewinn für sich selbst erzielen: Ergebnisse werden den Mitgliedern zugerechnet und dort versteuert. Der Preis für diese Leichtigkeit ist die unbeschränkte und gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder.
Der Name ist das größte Hindernis. „Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung“ klingt nach einem Aktenordner, den seit 1985 niemand mehr geöffnet hat. Und tatsächlich stammt die Rechtsgrundlage aus dem Juli 1985.
Die Idee dahinter passt in einen Satz: Mehrere Selbstständige oder Unternehmen aus verschiedenen EU-Ländern wollen dauerhaft zusammenarbeiten, und diese Zusammenarbeit soll mehr sein als eine Absichtserklärung. Sie bekommt eine eigene Rechtsform.
Was sie rechtlich ist
Mit der Eintragung im Register erhält die Vereinigung nach Artikel 1 der Verordnung die Fähigkeit, im eigenen Namen Träger von Rechten und Pflichten zu sein, Verträge zu schließen und vor Gericht zu stehen.
Sie kann also ein Konto führen, mieten, einkaufen, anstellen und abrechnen. In Österreich wird sie ins Firmenbuch eingetragen, und wo die Verordnung schweigt, gilt ergänzend das Recht der offenen Gesellschaft.
Die eine harte Bedingung
Ohne Grenze keine EWIV. Mindestens zwei Mitglieder müssen aus verschiedenen Mitgliedstaaten kommen. Artikel 4 nennt dafür drei Fallgruppen:
- zwei Gesellschaften oder juristische Einheiten, deren Hauptverwaltung in verschiedenen Mitgliedstaaten liegt
- zwei natürliche Personen, die ihre Haupttätigkeit in verschiedenen Mitgliedstaaten ausüben
- eine Gesellschaft und eine natürliche Person, jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten
Zwei Wiener Unternehmen können also keine EWIV gründen. Ein Wiener und eine Münchner Unternehmerin schon.
Wer überhaupt Mitglied sein kann
Zwei Gruppen: Gesellschaften und andere juristische Einheiten des öffentlichen oder privaten Rechts, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründet wurden. Und natürliche Personen, die eine gewerbliche, kaufmännische, handwerkliche, landwirtschaftliche oder freiberufliche Tätigkeit in der Gemeinschaft ausüben.
Wer gar nichts unternimmt, kann nicht Mitglied werden. Die EWIV ist kein Klub, sie ist ein Werkzeug für Tätige.
Der Punkt, an dem die meisten falsch abbiegen
Nach Artikel 3 ist es Zweck der Vereinigung, die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder zu erleichtern oder zu entwickeln. Ihre Tätigkeit hat Hilfscharakter. Sie arbeitet für die Mitglieder, nicht statt ihnen.
Das ist keine Formulierungsfrage, sondern die Statik des Ganzen. Wenn die EWIV das eigentliche Geschäft macht und die Mitglieder nur noch Hüllen sind, dann ist es keine EWIV mehr, sondern eine Gesellschaft im falschen Kleid.
Was sie ausdrücklich nicht darf
Artikel 3 zählt die Verbote auf:
- keine Leitungs- oder Kontrollmacht über die Tätigkeiten ihrer Mitglieder ausüben
- sich nicht an einem Mitgliedsunternehmen beteiligen, außer es ist für den Zweck der Vereinigung nötig
- nicht mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigen
- Geschäftsführern keine Darlehen gewähren, wo das nationale Recht dies für Gesellschaften beschränkt
- nicht Mitglied einer anderen EWIV sein
Dazu kommt Artikel 23: Die Vereinigung darf sich nicht öffentlich an den Kapitalmarkt wenden. Keine Anleihen, keine Anteile für jedermann.
Kein Mindestkapital, und was das kostet
Die EWIV braucht kein Stammkapital. Das klingt zunächst nach dem großen Vorteil gegenüber der GmbH, und es ist einer. Aber der Preis steht in Artikel 24, und er wird in den Hochglanzbroschüren gern klein gedruckt.
Die Mitglieder haften unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Vereinigung jeder Art. Unbeschränkt heißt: mit dem gesamten Privatvermögen. Gesamtschuldnerisch heißt: Ein Gläubiger kann sich das zahlungskräftigste Mitglied aussuchen und dort alles holen.
Ein Trost steht in Absatz 2: Der Gläubiger muss zuerst die Vereinigung selbst zur Zahlung auffordern und eine angemessene Frist verstreichen lassen. Erst dann darf er an die Mitglieder herantreten. Die Haftung ist also nachrangig, aber sie ist da.
Wer also eine EWIV mit Menschen gründet, die er nicht wirklich kennt, verbindet sein Privatvermögen mit deren Geschäftsgebaren. Das ist der Satz, den man vor der Unterschrift zweimal lesen sollte.
Das Geld: nichts bleibt in der Mitte liegen
Artikel 21 bestimmt, dass die Gewinne der Vereinigung als Gewinne der Mitglieder gelten und unter ihnen aufzuteilen sind, nach dem Verhältnis des Gründungsvertrags oder zu gleichen Teilen. Für Verluste gilt dasselbe umgekehrt: Die Mitglieder schießen nach.
Und Artikel 40, der Satz, um den sich die meisten Missverständnisse ranken: Das Ergebnis der Tätigkeit der Vereinigung wird nur bei ihren Mitgliedern besteuert.
Das ist ein Zurechnungsprinzip, kein Steuervorteil. Die Vereinigung zahlt keine eigene Körperschaftsteuer, weil das Ergebnis eine Ebene weiter versteuert wird. Aus zwei Ebenen wird eine. Es verschwindet nichts.
Wo die EWIV in Verruf geraten ist
Genau an diesem Satz setzen seit Jahren Anbieter an, die etwas ganz anderes verkaufen. Das Muster ist immer ähnlich: Man tritt für einen kleinen Betrag als assoziiertes Mitglied bei, überweist Geld vom Geschäftskonto als „Projektgeld“ an die Vereinigung, und ein Teil davon fließt kurz darauf angeblich steuerfrei auf das Privatkonto zurück.
Bei einem in Deutschland vertriebenen Modell dieser Art ermittelt seit Oktober 2023 die Staatsanwaltschaft Stuttgart, und die Fachliteratur ist deutlich: Zahlungsrückflüsse ohne rechtlichen oder wirtschaftlichen Grund sind kein Gestaltungsmodell, sondern der Verdacht auf Steuerhinterziehung. Nicht nur für die Betreiber, sondern für jedes Mitglied, das mitgemacht hat.
Auch der Versuch, schlicht alle Forderungen an die EWIV abzutreten und damit die eigene Steuerpflicht loszuwerden, ist gerichtlich gescheitert. Einkünfte werden dort zugerechnet, wo sie erwirtschaftet wurden, nicht dort, wo die Rechnung liegt.
Merksatz: Wenn Ihnen jemand eine Rechtsform als Steuersparmodell verkauft, verkauft er Ihnen kein Werkzeug, sondern ein Risiko.
Wo sie tatsächlich funktioniert
Der bekannteste Fall in Europa ist der Fernsehsender ARTE, dessen europäischer Zusammenschluss in Straßburg als Interessenvereinigung französischen Rechts geführt wird. Zwei Partner aus zwei Ländern, ein gemeinsames Werk, beide bleiben eigenständig. Genau dafür wurde die Rechtsform gebaut.
Häufig ist sie außerdem bei Forschungskooperationen, bei grenzüberschreitenden Regionalprojekten und bei Netzwerken von Freiberuflern, die gemeinsam auftreten wollen, ohne zu fusionieren.
Wie verbreitet sie ist
Sie bleibt eine Nische. Zwischen 1989 und 2014 wurden europaweit rund 2.300 EWIV gegründet, davon knapp 400 in Deutschland und 34 in Österreich. Zum Vergleich: Allein in Österreich gibt es weit über hunderttausend GmbH.
Das ist keine Schwäche der Rechtsform, sondern ein Hinweis auf ihren Zuschnitt. Sie passt selten. Wenn sie passt, passt sie sehr gut.
Dieser Text gibt den Stand vom 24. August 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Im Zweifel gilt die jeweils geltende Fassung der genannten Rechtsvorschriften.
Woher die Angaben stammen
- Verordnung (EWG) Nr. 2137/85 über die EWIV, Volltext bei EUR-Lex
- EWIV-Ausführungsgesetz Österreich, Volltext
- Wie dubiose Konstrukte die EWIV in Verruf bringen, Fachbeitrag
- Die EWIV und die Steuerpflicht ihrer Mitglieder, esb Rechtsanwälte
- Merkblatt zur EWIV, IHK Würzburg-Schweinfurt
- Zahlen und Beispiele zur Verbreitung der EWIV
Häufige Fragen
Braucht eine EWIV Mindestkapital?
Nein. Die Verordnung schreibt kein Mindestkapital vor. Dafür haften die Mitglieder nach Artikel 24 unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Vereinigung.
Können zwei Unternehmen aus demselben Land eine EWIV gründen?
Nein. Mindestens zwei Mitglieder müssen ihre Hauptverwaltung oder Haupttätigkeit in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten haben. Ohne diesen grenzüberschreitenden Bezug ist eine EWIV nicht zulässig.
Zahlt eine EWIV selbst Steuern?
Auf ihr Ergebnis nicht. Nach Artikel 40 der Verordnung wird das Ergebnis nur bei den Mitgliedern besteuert. Als Unternehmerin bleibt die Vereinigung aber sehr wohl im Blick des Finanzamts, etwa bei Umsatzsteuer und Lohnabgaben.
Ist die EWIV ein Steuersparmodell?
Nein. Sie verlagert die Besteuerung des Ergebnisses auf die Mitglieder, sie beseitigt sie nicht. Modelle, bei denen Geld ohne wirtschaftlichen Grund an Mitglieder zurückfließt und als steuerfrei dargestellt wird, sind Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen.
Wie viele Arbeitnehmer darf eine EWIV haben?
Höchstens 500. Diese Grenze steht in Artikel 3 der Verordnung und soll verhindern, dass über die Rechtsform nationale Mitbestimmungsregeln umgangen werden.
Kann ein Verein Mitglied einer EWIV sein?
Grundsätzlich ja, wenn er eine juristische Einheit nach dem Recht eines Mitgliedstaats ist und wirtschaftlich tätig wird. Zu klären ist dann, ob die Mitgliedschaft vom Vereinszweck gedeckt ist und was die unbeschränkte Haftung für den Verein bedeutet.
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