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Was kostet eine Vereinsgründung in Österreich?
Die Behörde ist billig. Teuer wird, was danach kommt, wenn man es falsch aufsetzt.
Stand: 24. August 2026
Die Gründung eines Vereins in Österreich kostet an Bundesgebühren 21 Euro für die Errichtungsanzeige plus 6 Euro je Bogen der beigelegten Statuten, höchstens 36 Euro. Ein Bescheid auf Antrag kostet 6,50 Euro. Registerauszüge sind gebührenfrei. Die Gebühren werden erst nach Abschluss des Verfahrens fällig, nicht im Voraus.
Wer diese Frage stellt, meint fast immer zwei verschiedene Dinge auf einmal: Was zahle ich dem Staat, und was zahle ich sonst noch. Die erste Antwort ist erfreulich klein, die zweite hängt von Ihnen ab.
Was der Staat verlangt
Für die Errichtungsanzeige fallen 21 Euro Bundesgebühr an. Für die Statuten, die als Beilage mitgehen, kommen 6 Euro je Bogen dazu, gedeckelt bei 36 Euro. Wer einen Bescheid beantragt, zahlt dafür 6,50 Euro, sofern er positiv ausfällt. Ein negativer Bescheid ist kostenlos, was in dem Fall ein schwacher Trost ist.
Kopien und Auszüge aus dem Vereinsregister sind gebührenfrei. Die Gebühren werden nach Abschluss des Verfahrens fällig, nicht im Voraus. Nach der Eintragung kommt die Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit in Papierform an den Präsidenten, und dann wird gezahlt.
Danach lässt sich jederzeit ein aktueller Auszug beim Bundesministerium für Inneres abrufen: Registerauszug online.
Was der Staat nicht verlangt
Es braucht keinen Notar. Es braucht kein Stammkapital. Es braucht keinen Rechtsanwalt. Es braucht auch keine Bank, die vorher etwas bestätigt.
Das ist der eigentliche Grund, warum der Verein für viele Vorhaben die zugänglichste Rechtsform in Österreich ist. Man kann mit zwei Personen und einem gut geschriebenen Dokument beginnen.
Was tatsächlich Geld kostet
Die Statuten. Nicht als Gebühr, sondern als Arbeit.
Eine Vorlage aus dem Internet kostet nichts und passt in den meisten Fällen nicht. Sie beschreibt einen Verein, den jemand anderer gegründet hat, für ein Vorhaben, das mit Ihrem nichts zu tun hat. Solange nichts passiert, merkt das niemand. Wenn etwas passiert, ist es das erste Dokument, das jemand liest.
Was danach folgt, kostet ebenfalls: das Konto, die Buchhaltung, gegebenenfalls eine Gewerbeberechtigung, gegebenenfalls die steuerliche Begleitung. Nichts davon ist dramatisch, aber es ist eben nicht null.
Wie lange es dauert
Nach Eingang der Errichtungsanzeige hat die Behörde vier Wochen Zeit. Bestehen Bedenken gegen die Gesetzmäßigkeit, kann sie auf längstens sechs Wochen verlängern. Untersagt sie nichts, entsteht der Verein mit Ablauf der Frist von selbst. Man muss also nicht auf ein Ja warten, sondern auf das Ausbleiben eines Nein.
In der Praxis geht es meistens schneller, weil viele Behörden vorher einen positiven Bescheid ausstellen, wenn man ihn beantragt.
Und in Deutschland?
Dort ist der Weg anders und etwas teurer. Ein eingetragener Verein braucht sieben Mitglieder. Für die Eintragung gehen Statuten, Gründungsprotokoll und Mitgliederliste in unterschriebener Form an das Amtsgericht.
Ein Punkt wird dabei regelmäßig falsch erzählt, auch von Fachleuten: Beglaubigt werden muss nicht das ganze Paket, sondern die Unterschrift. § 77 BGB verlangt für die Anmeldung eine öffentlich beglaubigte Erklärung der Vorstandsmitglieder in vertretungsberechtigter Zahl. Der Notar bestätigt also nur, dass die Unterschrift echt ist. Er beurkundet nicht den Inhalt, und genau darin liegt der Unterschied zwischen einer zweistelligen und einer dreistelligen Rechnung. Seit August 2023 geht diese Beglaubigung auch per Videokommunikation.
Dazu kommt die Eintragungsgebühr des Amtsgerichts. Die Größenordnung liegt insgesamt bei rund hundert bis zweihundert Euro, je nach Notar und Bundesland.
Was wir daraus machen
Zu uns kommt niemand mit dem Wunsch nach einem Verein. Es kommt jemand mit einer Herausforderung, die gelöst werden soll.
Der Verein ist für sehr vieles gut, und genau deshalb steht am Anfang eine andere Frage: Ist er hier das richtige Werkzeug? Das lässt sich nicht am Formular entscheiden. Es braucht Wissen und vor allem Gespür, und zwar auf beiden Seiten, bei dem, der fragt, und bei dem, der antwortet.
Statuten von irgendjemandem zu kopieren ist keine Lösung. Das eigene Vorhaben so aufzuschreiben, dass es trägt, ist eine.
Und noch etwas, das wir oft erleben: Menschen, die schlechte Erfahrungen mit oder durch Vereine gemacht haben, werden häufig zu Ratgebern und verunsichern andere. Das ist verständlich und trotzdem der falsche Maßstab. Holen Sie sich lieber eine eigene Einschätzung bei jemandem, der täglich damit umgeht, und entscheiden Sie dann.
Dieser Text gibt den Stand vom 24. August 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Im Zweifel gilt die jeweils geltende Fassung der genannten Gesetze.
Woher die Angaben stammen
Häufige Fragen
Braucht man für eine Vereinsgründung einen Notar?
In Österreich nicht. Die Statuten werden von den Gründern vereinbart und unterschrieben, die Errichtung wird der Vereinsbehörde angezeigt. In Deutschland braucht es einen Notar nur für die Beglaubigung der Unterschrift unter der Anmeldung, nicht für die Beurkundung der Unterlagen selbst.
Braucht ein Verein Startkapital?
Nein. Anders als bei der GmbH gibt es kein Mindestkapital. Sinnvoll ist trotzdem, von Anfang an zu klären, wovon der Verein seine laufenden Kosten trägt.
Wie lange dauert die Gründung?
Die Behörde hat vier Wochen Zeit, in Zweifelsfällen bis zu sechs. Untersagt sie den Verein nicht, entsteht er mit Fristablauf. Die Vorbereitung der Statuten braucht meist länger als das Verfahren selbst.
Kann man einen Verein auch ohne Sitz in Österreich gründen?
Die Gründer müssen keine österreichischen Staatsbürger sein. Der Verein braucht aber einen Sitz in Österreich, und danach richtet sich die zuständige Behörde.
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