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Was kostet eine EWIV und wie lange dauert die Gründung?

Die Gebühren sind der kleinste Posten. Die eigentliche Rechnung steht woanders.

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Stand: 24. August 2026

Kurz gesagt

Eine EWIV braucht kein Mindestkapital. An Gebühren fallen in Österreich für die Eintragung ins Firmenbuch grob 150 bis 260 Euro an, dazu die notarielle Beglaubigung der Musterzeichnungen. Die Verlautbarung auf der Plattform EVI ist kostenlos. Der größte Posten ist die rechtliche Ausarbeitung des Gründungsvertrags. Vom Entschluss bis zur Eintragung sollte man mit sechs bis acht Wochen rechnen, bei vollständigen Unterlagen geht es schneller.

Die Frage nach den Kosten wird fast immer zuerst gestellt, und sie führt fast immer in die Irre. Nicht weil sie unwichtig wäre, sondern weil die Antwort so unspektakulär ist, dass sie den Blick auf das Wesentliche verstellt.

Was gar nichts kostet: das Kapital

Die EWIV-Verordnung schreibt kein Mindestkapital vor. Es gibt keine Stammeinlage, keine Bankbestätigung, keinen Betrag, der irgendwo liegen muss.

Das ist ein echter Unterschied zur GmbH. Und es ist der Grund, warum sich der Preis für die Struktur nicht in Euro ausdrücken lässt: Was das Kapital nicht absichert, sichert die persönliche Haftung der Mitglieder ab.

Die Gebühren beim Gericht

Die EWIV wird in Österreich ins Firmenbuch eingetragen, und wo die Verordnung schweigt, gilt ergänzend das Recht der offenen Gesellschaft. Entsprechend liegen die Gerichtsgebühren im Rahmen einer Personengesellschaft.

Gerechnet wird mit einer Eingabegebühr, einer Eintragungsgebühr und einer Gebühr für die Bekanntmachung. In der Summe nennt die Wirtschaftskammer für die Eintragung einer OG oder KG rund 260 Euro, andere Aufstellungen kommen bei einfachen Fällen auf etwa 150 Euro. Wo genau Sie landen, hängt vom Umfang der Eintragung und der Zahl der einzutragenden Personen ab.

Ein Hinweis, der oft fehlt: Diese Beträge werden regelmäßig angehoben. Zum 1. August 2026 wurden die festen Gerichtsgebühren um 5,71 Prozent valorisiert. Jede Zahl, die Sie irgendwo lesen, hat also ein Ablaufdatum.

Der Notar

Das österreichische Ausführungsgesetz verlangt, dass die Geschäftsführer zugleich mit der Anmeldung ihre öffentlich beglaubigte Musterzeichnung vorlegen. Das heißt: Jeder Geschäftsführer unterschreibt vor einem Notar oder bei Gericht, und diese Unterschrift wird beglaubigt.

Die Kosten dafür richten sich nach dem Notariatstarif und nach der Bemessungsgrundlage. Für eine einfache Unterschriftsbeglaubigung bewegen sie sich im niedrigen zweistelligen Bereich, bei mehreren Beteiligten und höheren Bemessungsgrundlagen entsprechend darüber. Rechnen Sie diesen Posten pro Geschäftsführer, nicht pro Vereinigung.

Der Gründungsvertrag selbst muss in Österreich nicht notariell errichtet werden. Schriftform genügt. Was nicht heißt, dass Sie ihn allein schreiben sollten.

Die Verlautbarung, und eine gute Nachricht

Die Gründung wird bekanntgemacht. Seit dem 1. Juli 2023 geschieht das in Österreich nicht mehr im gedruckten Amtsblatt zur Wiener Zeitung, sondern auf EVI, der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes.

Diese Plattform ist für alle kostenlos, sowohl die Veröffentlichung als auch der Zugriff. Ein Posten, der früher spürbar zu Buche schlug, ist damit entfallen.

Zusätzlich verlangt Artikel 11 der Verordnung, dass Gründung und Beendigung einer EWIV im Amtsblatt der Europäischen Union mitgeteilt werden. Darum kümmert sich das Register, nicht Sie.

Der eigentliche Kostenblock

Jetzt kommt der Teil, über den seltener geschrieben wird, weil er sich schlecht in eine Tabelle setzen lässt.

Der Gründungsvertrag muss nach Artikel 5 mindestens den Namen mit dem Zusatz EWIV, den Sitz, den Unternehmensgegenstand, die Angaben zu jedem Mitglied und, falls sie bestimmt ist, die Dauer der Vereinigung enthalten. Das ist das gesetzliche Minimum, und ein Vertrag, der nur dieses Minimum enthält, ist eine tickende Uhr.

Was hineingehört, damit die Sache trägt: wie Gewinne und Verluste verteilt werden, wie abgestimmt wird und wo Einstimmigkeit gilt, was passiert, wenn jemand aussteigt, wem gehört, was gemeinsam entstanden ist, und wie ein Mitglied aufgenommen wird. Genau diese Punkte machen die Rechnung. Je nach Komplexität und Beraterin liegen Sie hier im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich, und dieses Geld ist besser angelegt als jedes andere in diesem Vorhaben.

Die harte Wahrheit dahinter: Der Vertrag kostet ungefähr das Zwanzigfache der Gerichtsgebühren, und er entscheidet ungefähr das Hundertfache.

Das NeuFöG, und warum es meistens nicht hilft

Das Neugründungs-Förderungsgesetz erlässt unter anderem die Gerichtsgebühren für die Eintragung ins Firmenbuch, und es gilt auch für Personengesellschaften. Voraussetzung ist die Beratung bei der Wirtschaftskammer und das amtliche Formular, das vor der Eintragung vorgelegt werden muss. Eine nachträgliche Befreiung gibt es nicht.

Nun kommt das Aber. Gefördert wird die Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen Struktur. Wer in den letzten fünf Jahren eine vergleichbare Tätigkeit ausgeübt hat, fällt heraus, und bloße Änderungen der Rechtsform ebenfalls.

Bei einer typischen EWIV sind die Mitglieder bereits seit Jahren unternehmerisch tätig, und die Vereinigung unterstützt genau diese Tätigkeit. Ob darin eine Neugründung im Sinn des Gesetzes liegt, ist zumindest fraglich. Lassen Sie das im Gründungsgespräch prüfen, aber planen Sie nicht damit.

Was jedes Jahr kostet

Nach dem österreichischen Ausführungsgesetz haben die Geschäftsführer für ordnungsmäßige Buchführung zu sorgen und den Jahresabschluss aufzustellen. Das ist keine Formalie, das ist ein laufender Posten für Buchhaltung und Steuerberatung.

Eine gute Nachricht steht daneben: § 221 Absatz 5 UGB ist ausdrücklich ausgenommen. Die EWIV muss ihren Jahresabschluss also nicht im Firmenbuch offenlegen. Ihre Zahlen bleiben unter den Mitgliedern.

Dazu kommt, was viele übersehen: Für die Gewerbeberechtigung gelten die Regeln, die für Personengesellschaften des Handelsrechts gelten. Wird die Vereinigung tatsächlich gewerblich tätig, braucht sie eine eigene Gewerbeberechtigung samt gewerberechtlichem Geschäftsführer. Das kostet Zeit und, je nach Gewerbe, einen Befähigungsnachweis.

Die Strafe, die kaum jemand kennt

Artikel 25 der Verordnung verlangt, dass auf Briefen, Bestellscheinen und ähnlichen Schriftstücken der Name mit dem Zusatz EWIV steht, dazu Ort und Nummer der Eintragung, die Anschrift des Sitzes und gegebenenfalls Hinweise auf gemeinsame Geschäftsführung oder eine laufende Abwicklung.

Das österreichische Ausführungsgesetz sieht dafür Zwangsstrafen von bis zu 3.600 Euro vor. Eine schlecht gemachte Briefvorlage ist damit teurer als die gesamte Eintragung.

Wie lange es dauert

Für die Eintragung ins Firmenbuch werden in Österreich üblicherweise etwa sechs bis acht Wochen genannt. Wie lange es tatsächlich dauert, hängt an drei Dingen: der Auslastung des zuständigen Gerichts, der Art der Eintragung und vor allem der Vollständigkeit der Unterlagen. Fehlt ein Nachweis, beginnt das Warten von vorn.

Davor liegt der Teil, den keine Behörde beschleunigt: die Ausarbeitung des Vertrags, die Abstimmung zwischen den Mitgliedern und die Beglaubigung der Unterschriften. Realistisch sind vom ersten Gespräch bis zum Eintrag zwei bis vier Monate.

Was die Zeit wirklich frisst

Nicht das Gericht. Die Einigung.

Die Frage, wer wie viel einbringt und wer wie viel bekommt, klingt am Anfang leicht und ist es nie. Sie sauber zu klären, dauert länger als jedes Verfahren und erspart Ihnen später alles, was teuer wird.

Dieser Text gibt den Stand vom 24. August 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Im Zweifel gilt die jeweils geltende Fassung der genannten Rechtsvorschriften.

Häufige Fragen

Wie viel Kapital braucht eine EWIV?

Keines. Die Verordnung schreibt kein Mindestkapital vor. Der Ausgleich dafür ist die unbeschränkte und gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder.

Was kostet die Eintragung ins Firmenbuch?

In der Größenordnung einer Personengesellschaft, je nach Umfang etwa 150 bis 260 Euro an Gerichtsgebühren. Dazu kommt die notarielle Beglaubigung der Musterzeichnung jedes Geschäftsführers. Die Beträge werden regelmäßig valorisiert.

Muss der Gründungsvertrag notariell errichtet werden?

In Österreich genügt für den Gründungsvertrag die Schriftform. Öffentlich beglaubigt werden müssen die Musterzeichnungen der Geschäftsführer, die zugleich mit der Anmeldung vorzulegen sind.

Muss eine EWIV ihren Jahresabschluss veröffentlichen?

Buchführung und Jahresabschluss sind Pflicht, eine Offenlegung im Firmenbuch aber nicht. Das österreichische Ausführungsgesetz nimmt § 221 Absatz 5 UGB ausdrücklich aus.

Wie lange dauert die Gründung insgesamt?

Für die Firmenbucheintragung werden üblicherweise sechs bis acht Wochen genannt. Rechnet man Vertragsgestaltung, Abstimmung und Beglaubigung dazu, sind zwei bis vier Monate realistisch.

Greift das NeuFöG bei einer EWIV?

Nur wenn tatsächlich eine bisher nicht vorhandene betriebliche Struktur entsteht und die Beteiligten in den letzten fünf Jahren keine vergleichbare Tätigkeit ausgeübt haben. Bei einer Vereinigung bereits tätiger Unternehmen ist das häufig nicht der Fall. Prüfen lassen, aber nicht einplanen.

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