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Wissen · Der Verein
Was passiert bei einer Vereinsprüfung?
Es gibt drei verschiedene, und die meisten meinen die falsche.
Stand: 24. August 2026
Es gibt drei Arten von Prüfung. Die interne durch die Rechnungsprüfer nach § 21 Vereinsgesetz, die abgabenrechtliche durch Finanzamt und Sozialversicherung, meist als gemeinsame Prüfung der Lohnabgaben alle drei bis fünf Jahre, und die vereinsbehördliche, die nur bei schweren Verstößen greift und bis zur Auflösung führen kann.
Wenn jemand sagt „bei uns steht eine Prüfung an“, lohnt die Rückfrage, welche gemeint ist. Die drei haben unterschiedliche Prüfer, unterschiedliche Maßstäbe und sehr unterschiedliche Folgen.
Erstens: die interne Prüfung durch die Rechnungsprüfer
Sie ist die häufigste und die einzige, die jeder Verein jedes Jahr hat.
Nach § 21 Vereinsgesetz muss das Leitungsorgan ein angemessenes Rechnungswesen führen, sodass die Finanzlage rechtzeitig und hinreichend erkennbar ist. Innerhalb von fünf Monaten nach Jahresende sind eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung sowie eine Vermögensübersicht zu erstellen.
Die Rechnungsprüfer prüfen dann innerhalb von vier Monaten zweierlei: die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel. Der zweite Teil wird regelmäßig unterschätzt. Es geht nicht nur darum, ob richtig gerechnet wurde, sondern ob das Geld für das ausgegeben wurde, wofür der Verein da ist.
Der Bericht geht an das Leitungsorgan. Er bestätigt entweder die Ordnungsmäßigkeit oder benennt festgestellte Mängel und Gefahren für den Bestand des Vereins. Besonderes Augenmerk gilt ungewöhnlichen Geschäften.
Und ein Detail, das kaum jemand kennt: Bei beharrlichen schweren Verstößen können die Rechnungsprüfer selbst eine Mitgliederversammlung einberufen. Sie sind also kein Feigenblatt, sondern ein Kontrollorgan mit Zähnen.
Ab wann es aufwendiger wird
Übersteigen die gewöhnlichen Einnahmen oder Ausgaben eine Million Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren, verschärfen sich die Anforderungen an die Rechnungslegung. Ab drei Millionen Euro, oder ab einer Million Euro an Spenden, ist ein erweiterter Jahresabschluss mit einem qualifizierten Abschlussprüfer nötig.
Zweitens: die abgabenrechtliche Prüfung
Das ist die, vor der sich die meisten fürchten, und die einzige, bei der es unmittelbar um Geld geht.
Die häufigste Form ist die gemeinsame Prüfung der Lohnabgaben und Beiträge, kurz GPLB. Sie fasst mehrere Prüfungen in einem Vorgang zusammen: Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag, Kommunalsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge.
Geprüft wird durch Prüfer des Finanzamts, des Prüfdienstes für lohnabhängige Abgaben und Beiträge oder der Gesundheitskasse. Angesehen werden Lohnaufzeichnungen, Zeitaufzeichnungen, Verträge, Reisekostenabrechnungen und Zahlungsbelege.
Der Rhythmus liegt bei drei bis maximal fünf Jahren. Kürzer wird es bei einem Verdacht oder einer Anzeige.
Für Vereine sind zwei Punkte typisch: Wurden Menschen als Selbstständige behandelt, die eigentlich Dienstnehmer waren? Und wurden Pauschalen wie das Freiwilligenpauschale oder die Reiseaufwandsentschädigung sauber aufgezeichnet? Wenn die Aufzeichnungen fehlen, wird im Zweifel Entgelt angenommen, und der Verein zahlt nach.
Drittens: die vereinsbehördliche Prüfung
Sie ist die seltenste und die einschneidendste.
Nach § 29 Vereinsgesetz kann die Vereinsbehörde einen Verein mit Bescheid auflösen, wenn er gegen Strafgesetze verstößt, wenn er seinen statutenmäßigen Wirkungskreis überschreitet, oder wenn er die Voraussetzungen seines rechtlichen Bestands nicht mehr erfüllt.
Der mittlere Punkt betrifft ganz normale Vereine: Wer dauerhaft etwas anderes tut, als in den Statuten steht, überschreitet seinen Wirkungskreis. Das ist der Grund, warum der Vereinszweck kein Formsatz ist.
Was man vorbereiten kann, und zwar heute
Alle drei Prüfungen fragen im Kern dasselbe: Stimmt das, was ihr tut, mit dem überein, was ihr aufgeschrieben habt?
Praktisch heißt das: aktuelle Statuten, Protokolle der Mitgliederversammlungen und Beschlüsse, eine nachvollziehbare Einnahmen- und Ausgabenrechnung, Belege zu jeder Zahlung, Aufzeichnungen über Pauschalen und Verträge mit allen, die für den Verein arbeiten.
Das ist kein großer Aufwand, wenn man es laufend macht. Es ist ein sehr großer, wenn man es nachträglich rekonstruieren muss.
Dieser Text gibt den Stand vom 24. August 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Im Zweifel gilt die jeweils geltende Fassung der genannten Gesetze.
Häufige Fragen
Wer bestellt die Rechnungsprüfer?
Sie werden nach den Regeln der Statuten bestellt, üblicherweise von der Mitgliederversammlung. Sie sollen unabhängig vom Leitungsorgan sein, sonst prüft der Verein sich selbst.
Wie oft kommt eine Prüfung des Finanzamts?
Die gemeinsame Prüfung der Lohnabgaben und Beiträge findet in Abständen von drei bis maximal fünf Jahren statt. Bei Verdacht oder Anzeige kann sie früher kommen.
Was passiert, wenn Aufzeichnungen fehlen?
Dann wird im Zweifel zu Lasten des Vereins geschätzt oder eine Zahlung als Entgelt gewertet. Nachforderungen bei Steuer und Sozialversicherung trägt der Verein.
Kann die Behörde einen Verein wirklich auflösen?
Ja, nach § 29 Vereinsgesetz per Bescheid, etwa bei Verstößen gegen Strafgesetze oder bei dauerhafter Überschreitung des statutenmäßigen Wirkungskreises.
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