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Was gehört in Vereinsstatuten, und was besser nicht?

Elf Punkte verlangt das Gesetz. Der zwölfte Fehler ist, sie aus einer Vorlage abzuschreiben.

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Stand: 24. August 2026

Kurz gesagt

§ 3 Vereinsgesetz 2002 verlangt elf Mindestinhalte: Name, Sitz, Zweck, Mittel und Tätigkeiten, Erwerb und Ende der Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten der Mitglieder, Organe, deren Bestellung und Funktionsdauer, Beschlusserfordernisse, Streitschlichtung und Regeln zur Auflösung samt Vermögensverwertung. Alles Weitere ist frei gestaltbar.

Statuten sind kein Formular. Sie sind der Bauplan des Vereins, und alles, was später schiefgeht, steht meistens schon darin, nur eben falsch.

Die elf Punkte, die das Gesetz verlangt

§ 3 Absatz 2 des Vereinsgesetzes 2002 zählt sie auf. Fehlt einer, kann die Behörde die Errichtung untersagen.

  1. Der Vereinsname. Er muss den Vereinszweck andeuten und darf nicht irreführen.
  2. Der Sitz. Er bestimmt, welche Behörde zuständig ist.
  3. Der Vereinszweck. Das Gesetz verlangt eine klare und umfassende Umschreibung. Dieser Punkt ist der wichtigste des ganzen Dokuments.
  4. Tätigkeiten und Finanzierung. Wie der Zweck erreicht wird und woher die Mittel kommen.
  5. Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft. Wer darf dazukommen, wie geht man wieder.
  6. Rechte und Pflichten der Mitglieder.
  7. Die Organe. Wer führt die Geschäfte, wer vertritt den Verein nach außen.
  8. Bestellung der Organe und Funktionsdauer.
  9. Beschlusserfordernisse. Wann ist ein Beschluss gültig zustande gekommen.
  10. Streitschlichtung. Wie werden Konflikte aus dem Vereinsverhältnis geschlichtet.
  11. Auflösung und Vermögensverwertung. Was passiert am Ende mit dem, was übrig ist.

Alles darüber hinaus dürfen die Gründer frei gestalten. Das Gesetz sagt ausdrücklich: im Rahmen der Gesetze frei.

Der Punkt, an dem fast alles hängt

Der Vereinszweck. Er entscheidet darüber, was der Verein tun darf, ob er Rechnungen schreiben kann, ob er gemeinnützig werden kann und ob eine Behörde später zufrieden ist.

Ein zu enger Zweck fesselt. Wer „Förderung des Schachsports in Wien“ hineinschreibt und drei Jahre später Seminare für Unternehmer anbietet, hat ein Problem, das sich nur durch eine Statutenänderung lösen lässt.

Ein zu weiter Zweck ist ebenfalls heikel. „Förderung von allem Guten“ ist keine klare und umfassende Umschreibung, sondern das Gegenteil davon. Die Behörde darf das beanstanden, und das Finanzamt tut es später.

Der richtige Zweck beschreibt genau das, was Sie vorhaben, in einer Sprache, die auch in fünf Jahren noch passt.

Der Punkt, den fast alle vergessen

Die Vermögensverwertung bei Auflösung. Sie steht ganz am Ende und wird beim Schreiben als lästige Pflichtübung behandelt.

Dabei entscheidet dieser Absatz darüber, wohin ein möglicherweise erhebliches Vermögen geht, wenn der Verein einmal endet. Bei gemeinnützigen Vereinen ist er zusätzlich steuerlich relevant: Das Finanzamt will sehen, dass das Vermögen auch dann noch begünstigten Zwecken dient.

Was besser nicht hineingehört

Namen von Personen. Wer den Obmann namentlich in die Statuten schreibt, braucht für jeden Wechsel eine Statutenänderung. Statuten regeln Funktionen, nicht Menschen.

Konkrete Beträge. Ein Mitgliedsbeitrag von 50 Euro gehört in einen Beschluss der Mitgliederversammlung, nicht in die Statuten. Sonst braucht jede Anpassung an die Inflation ein förmliches Verfahren.

Regeln, die niemand einhalten wird. Wer monatliche Vorstandssitzungen vorschreibt und sie dann zweimal im Jahr abhält, hat sich selbst eine Angriffsfläche gebaut. In Konflikten wird zuerst geprüft, ob der Verein seine eigenen Regeln befolgt hat.

Details, die sich ändern. Adressen, Kontonummern, Namen von Kooperationspartnern. Sie veralten schneller, als man denkt.

Warum Vorlagen selten passen

Eine Vorlage aus dem Internet beschreibt einen Verein, den jemand anderer für ein anderes Vorhaben gegründet hat. Sie ist meistens sprachlich in Ordnung und inhaltlich daneben.

Das Ergebnis merkt man nicht sofort. Man merkt es an dem Tag, an dem jemand die Statuten liest, weil etwas zu klären ist: das Finanzamt, eine Bank, ein Fördergeber, ein ausscheidendes Mitglied. Dann steht auf dem Papier etwas anderes als in der Wirklichkeit, und die Wirklichkeit hat das schwächere Argument.

Wie wir es machen

Wir schreiben die Statuten nach dem Gespräch, nicht davor. Erst muss klar sein, was Sie vorhaben, wer beteiligt ist und wie Einnahmen entstehen sollen. Danach ist das Dokument in wenigen Stunden gebaut, und es passt.

Dieser Text gibt den Stand vom 24. August 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Im Zweifel gilt die jeweils geltende Fassung der genannten Gesetze.

Häufige Fragen

Kann man Statuten später ändern?

Ja. Eine Statutenänderung wird von dem dafür zuständigen Organ beschlossen und der Vereinsbehörde angezeigt. Sie ist kein Drama, aber sie kostet Zeit und sollte nicht zur Gewohnheit werden.

Muss der Vereinszweck gemeinnützig formuliert sein?

Nein. Gemeinnützigkeit ist eine steuerliche Einstufung und keine Voraussetzung für einen Verein. Wer sie anstrebt, muss die Statuten allerdings von Anfang an entsprechend formulieren.

Was ist die Schlichtungseinrichtung?

Die in den Statuten festgelegte Art, Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis zu schlichten. Sie ist Pflichtinhalt und soll verhindern, dass jeder interne Konflikt sofort vor Gericht landet.

Müssen Statuten auf Deutsch sein?

Ja. Sie müssen klar formuliert und in deutscher Sprache abgefasst sein.

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